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Pauschale Berücksichtigung von Wärmebrücken |
1. Der Regelfall Im Regelfall werden die vorhandenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche (thermische Hüllfläche) pauschal um ΔUWB = 0,10 W/(m2K) erhöht.
2. Im Fall von Innendämmung Wenn mehr als 50 Prozent der Außenwand mit einer innenliegenden Dämmschicht und einbindender Massivdecken versehen sind, werden die vorhandenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche (thermische Hüllfläche) um ΔUWB = 0,15 W/(m2K) erhöht. 3. Unter Berücksichtigung des Beiblatt 2 Wenn man die vorhandenen Wärmebrücken gleichwertig zu denen der im DIN 4108 Beiblatt 2 : 2006-3 dargestellten Wärmebrückendetails nachweisen kann, werden die vorhandenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche (thermische Hüllfläche) um ΔUWB = 0,05 W/(m2K) erhöht. Dafür ist ein Gleichwertigkeitsnacheis erforderlich.
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